Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    für die Nutzung der Sylva-Dienstleistungen

    Stand: 03.10.2025

    1. Geltungsbereich
      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die Sylva (ein Service von Sylva Technologies GmbH) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB erbringt.
    2. Vertragsgegenstand
      Sylva bietet digitale Dienstleistungen zur Verbesserung der Online-Sichtbarkeit, Kundenkommunikation und Buchungsoptimierung für lokale Dienstleistungsunternehmen an.
      Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Paket und den aktuellen Leistungsbeschreibungen unter www.getsylva.de.
    3. Vertragsschluss
      Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde nach einem persönlichen Gespräch oder Online-Kontakt den Service ausdrücklich aktiviert – z. B. durch Klick auf einen Anmelde- oder Zahlungslink oder durch schriftliche Bestätigung per E-Mail.

      Nach der Aktivierung beginnt ein kostenloser Einrichtungszeitraum von 5 Kalendertagen („Einrichtungsphase"). In dieser Zeit richtet Sylva die vereinbarten Leistungen technisch und inhaltlich ein; es erfolgt keine Berechnung.

      Nach Ablauf der Einrichtungsphase geht der Vertrag automatisch in das kostenpflichtige Abonnement über, sofern der Kunde nicht spätestens bis zum Ende der Einrichtungsphase per E-Mail an gruender@getsylva.de oder über das Stripe-Kundenportal vom Vertrag zurücktritt.

      Mit Beginn des kostenpflichtigen Abonnements startet zusätzlich eine 30-tägige Zufriedenheitsgarantie gemäß Ziffer 6.
    4. Preise & Abrechnung
      Die Abrechnung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im Voraus zu den jeweils vereinbarten Konditionen. Alternativ kann der Kunde bei Vertragsschluss die jährliche Abrechnung im Voraus wählen.

      Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

      Während der Einrichtungsphase (5 Tage) entstehen keine Kosten. Die erste Abbuchung erfolgt am Tag nach Ablauf der Einrichtungsphase, sofern der Kunde den Vertrag nicht fristgerecht widerrufen hat.

      Ab diesem Zeitpunkt beginnt das kostenpflichtige Abonnement und läuft parallel zur 30-tägigen Zufriedenheitsgarantie nach Ziffer 6. Sollte der Kunde innerhalb dieser Garantiefrist eine Rückerstattung gemäß Ziffer 6 verlangen, wird der gezahlte Betrag vollständig erstattet.
    5. Laufzeit & Kündigung
      Die Einrichtungsphase endet automatisch nach 5 Kalendertagen.

      Nach Ablauf der Einrichtungsphase beginnt das kostenpflichtige Abonnement, das – sofern nicht anders vereinbart – jeweils automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit (monatlich oder jährlich) verlängert wird, wenn es nicht innerhalb der folgenden Fristen schriftlich per E-Mail oder über das Stripe-Kundenportal gekündigt wird:
      • Monatliche Abrechnung: Kündigung jederzeit zum Ende des aktuellen Abrechnungszyklus
      • Jährliche Abrechnung: Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit

      Eine Kündigung innerhalb der Zufriedenheitsgarantie ist jederzeit möglich; in diesem Fall erhält der Kunde die bereits gezahlte Vergütung vollständig zurück.

      Im Falle einer Kündigung außerhalb der Garantiefrist erfolgt keine anteilige Rückerstattung.
    6. Zufriedenheitsgarantie
      Sylva bietet Kunden eine freiwillige 30-Tage-Zufriedenheitsgarantie ab Beginn des kostenpflichtigen Abonnements.

      Ziel der Zusammenarbeit ist eine messbare Verbesserung der Online-Sichtbarkeit und eine Steigerung der eingehenden Buchungsanfragen. Sollte der Kunde nach Ablauf dieser 30 Tage der Auffassung sein, dass die erzielten Ergebnisse (z. B. in Form von Sichtbarkeit, Website-Besuchern oder Buchungsanfragen) nicht im Verhältnis zum monatlichen Paketpreis stehen, kann er per E-Mail an gruender@getsylva.de oder über das Stripe-Kundenportal eine vollständige Rückerstattung der gezahlten Vergütung verlangen.

      Die Entscheidung über eine Rückerstattung liegt im Ermessen von Sylva. Die Garantie gilt zusätzlich zu etwaigen gesetzlichen Ansprüchen und berührt diese nicht.
    7. Nutzungsrechte
      Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Inhalten (z. B. Website, Texte, Bilder) für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Eine Weiterverwendung nach Vertragsende bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
    8. Haftung
      Sylva übernimmt keine Garantie für bestimmte Ergebnisse (z. B. Anzahl neuer Buchungen). Unsere Haftung ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf den vorhersehbaren Schaden und maximal auf die im laufenden Monat gezahlte Vergütung beschränkt.
    9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

      (1) Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
      Der Kunde bleibt im datenschutzrechtlichen Sinne Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die personenbezogenen Daten seiner Endkund:innen. Sylva Technologies GmbH („Sylva") verarbeitet diese Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO.

      (2) Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung
      Gegenstand der Verarbeitung ist die technische und inhaltliche Durchführung der von Sylva angebotenen digitalen Dienstleistungen, insbesondere die Verbesserung der Online-Sichtbarkeit, Kundenkommunikation und Bewertungs- bzw. Buchungsoptimierung. Dabei können personenbezogene Daten (z. B. Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kommunikations- und Termindaten) verarbeitet werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen und nicht zu eigenen Zwecken von Sylva.

      (3) Dauer der Verarbeitung
      Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und wird nach dessen Beendigung entsprechend Absatz 7 gelöscht oder zurückgegeben.

      (4) Pflichten von Sylva (Auftragsverarbeiter)
      Sylva verpflichtet sich,
      a) personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden zu verarbeiten,
      b) die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit zu verpflichten,
      c) geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO zum Schutz der Daten zu treffen,
      d) den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn eine Weisung seiner Ansicht nach gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt,
      e) den Kunden bei der Wahrnehmung der Betroffenenrechte und bei der Einhaltung der in Art. 32–36 DSGVO genannten Pflichten zu unterstützen.

      (5) Unterauftragsverarbeiter
      Sylva ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungen Unterauftragsverarbeiter (z. B. Hosting-, E-Mail- oder Kommunikationsdienstleister) einzusetzen. Eine jeweils aktuelle Liste dieser Dienstleister ist unter www.getsylva.de/unterauftragnehmer abrufbar. Sylva verpflichtet sämtliche Unterauftragsverarbeiter vertraglich nach Maßgabe dieses Abschnitts.

      (6) Kontrolle und Nachweise
      Der Kunde ist berechtigt, sich vor Beginn und während der Verarbeitung von der Einhaltung der in diesem Abschnitt genannten Pflichten zu überzeugen. Sylva wird dem Kunden auf Anfrage alle erforderlichen Informationen und Nachweise zur Verfügung stellen, um die Einhaltung der in Art. 28 DSGVO genannten Verpflichtungen nachzuweisen.

      (7) Löschung und Rückgabe von Daten
      Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder auf Weisung des Kunden löscht Sylva sämtliche personenbezogenen Daten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Auf Wunsch erhält der Kunde zuvor eine Datenkopie in einem gängigen maschinenlesbaren Format.

      (8) Haftung und Weisungsrecht
      Der Kunde trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und -erhebung seiner Endkund:innen. Sylva haftet ausschließlich für Verstöße, die auf einer Verletzung der in diesem Abschnitt geregelten Pflichten beruhen. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, Weisungen zur Art, zum Umfang und zu den Verfahren der Verarbeitung zu erteilen.

      (9) Integration in die AGB
      Dieser Abschnitt stellt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden und der Sylva Technologies GmbH dar und ist Bestandteil des Vertrages. Eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich.
    10. Änderungen
      Sylva behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über Änderungen wird der Kunde mindestens 14 Tage im Voraus per E-Mail informiert.
    11. Gerichtsstand
      Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.
    Hinweis zur Einrichtungsphase und Zufriedenheitsgarantie
    Der kostenlose Einrichtungszeitraum und die Zufriedenheitsgarantie sind freiwillige Leistungen von Sylva, die über gesetzliche Rechte hinausgehen. Sie können von Sylva mit Wirkung für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit angepasst werden.
    Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können Sylva nicht nutzen.